Akupunktur

Als ganzheiliches Therapieverfahren hat sich die Akupunktur in der Zahnheilkunde durchgesetzt. Die gute Wirksamkeit bei zwei der wichtigsten dieser Indikationen, den schmerzhaft entzündlichen Erkrankungen und den Funktionsstörungen, sprechen geradezu für den Einsatz in der Zahnmedizin.

Zahnärztliche Indikationen:

  1. Schmerzreduktion vor, waehrend und nach zahnaerztlichen und chirurgischen Eingriffen und  bei Verletzungen.
  2. Therapie von Neuralgien und Neuritiden im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
  3. Behandlung aller entzündlichen Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
  4. Abwehrstärkung
  5. Begleittherapie von Funktionsstörungen des stomatognathen Systems (Myoarthropathie, Bruxismus, Kieferklemme).
  6. Begleittherapie von Funktionsausfaellen der Nerven im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
  7. Relaxion während zahnärztlichen Eingriffen.
  8. Akkupunkturtherapie bei Aversion gegen Zahnersatz und zahnärztlichen Behandlungen (Angst, Wuergereiz, )
  9. Diagnostik und Therapie von Zahnstörherden.
  10. Energetische Stabilisierung vor, während und nach umfangreicher zahnärztlicher Therapie.